ME/CFS Pflegegeld ABGELEHNT?

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ME/CFS Pflegegeldantrag Unterstützung

Wir unterstützen Personen, die an ME/CFS erkrankt sind, bereits einen Pflegegeldantrag gestellt haben und einen negativen Bescheid erhalten haben oder bei denen eine geringe Pflegegeldstufe festgestellt wurde. Wir reichen Klagen gegen Pflegegeldbescheide ein und helfen bei der Abwicklung mit Gerichten, Sachverständigen und in der Verhandlung. Auch bei vergleichbaren Erkrankungen oder anderen sozialrechtlichen Verfahren (Minderung der Erwerbstätigkeit, Rehabilitationsgeld, etc.) können wir unterstützen.

Webseite

https://mecfs-klage.at

Klage

Wer wir sind

Mag. Peter Rezar - Rechtsanwalt

Mein Name ist Mag. Peter Rezar und ich bin Rechtsanwalt im 1. Bezirk in Wien. Mein Team und ich unterstützen Personen, die an ME/CFS oder vergleichbaren Erkrankungen leiden, bei Klagen gegen Sozialversicherungsträger. Meine Kanzlei ist auf medizinrechtliche Verfahren und die Abwicklung von sozialrechtlichen Ansprüchen spezialisiert.

Ablauf

Bescheid des Sozialversicherungsträgers erhalten?

3-monatige Frist ab dem Datum der Zustellung

Nachdem ein Bescheid des Sozialversicherungsträgers (PVA, SVS oder andere) erlassen und zugestellt wurde, beginnt eine 3-monatige Frist ab dem Datum der Zustellung zu laufen.
Sollte der Bescheid negativ ausfallen oder eine zu geringe Pflegegeldstufe ausweisen, so wird meine Kanzlei innerhalb der 3-monatigen Frist eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen. Es erfolgt dann eine neuerliche Begutachtung durch einen Sachverständigen und eine kurze Verhandlung.

Welche Kosten können dabei entstehen?

Anfrage kostenlos möglich

Die Kosten belaufen sich auf EUR 700,00 exkl. USt in Wien bzw. EUR 800,00 exkl. USt in den übrigen Bundesländern. Diese Kosten werden meist von der Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) getragen. Eine Anfrage durch meine Kanzlei ist kostenlos möglich. Weiters bestehen diverse Unterstützungsmöglichkeiten, unter anderem durch die Österreichische Gesellschaft für ME/CFS bzw. den KOBV.

FAQs

Nein, diese Anträge können über die Formulare der jeweiligen Versicherungsträger selbst gestellt werden. Nach Bearbeitung des Antrages wird ein Bescheid erstellt. Ist dieser nicht ausreichend und negativ, erheben wir Klage.
Ja, dazu erhalten Sie ein gesonderte Schreiben an Ihren Hausarzt, welcher eine Stellungnahme zu Ihrem Status abgibt.
Alle Unterlagen, die die Erkrankung und den Pflegeaufwand dokumentieren. Dazu gehören Arztbriefe, Kurzgutachten, MRT-Dokumentationen, etc. wie auch Auflistungen des Unterstützungsbedarfs.
Nein, 99% der Abläufe sind für Sie ohne Aufwand via E-Mail möglich. Die Kommunikation via E-Mail wird bevorzugt, da somit auf mehrere Anfragen auf einmal geantwortet werden kann und die Korrespondenz transparent und nachvollziehbar ist.
Um eine Verspätete Übermittlung an die Gerichte und somit Rechtsnachteile zu verhindern, benötigen wir die Dokumente bis zum Einbringen der Klage. Spätere Eingaben bedeuten einen zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten.
Nein, die medizinische Untersuchung ist höchstpersönlich und aus Kapazitätsgründen leider nicht möglich.
Das entscheidet der Sachverständige. Auf Wunsch kann auch ein Hausbesuch oder ein reines Aktengutachten beantragt werden.

Kontakt

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Datum der Zustellung des Pflegegeldbescheids:

Pflegegeldbescheid (in PDF Format):

Rechtsschutzversicherung Name (wenn vorhanden):

Polizzennnummer (wenn vorhanden):

 Ich habe die Datenschutzerklärung und die Vollmacht gelesen und akzeptiere diese.

Erreichbarkeit


Telefon: +43 1 890 77 69
Fax: +43 1 890 77 69 99
E-Mail: mecfs@rezar.at

Kanzleiadresse
Singerstraße 8 / Top 9, 1010 Wien

Sprechstelle Sieggraben
Obere Hauptstraße 1 / Top 3b, 7223 Sieggraben