https://mecfs-klage.at
Nachdem ein Bescheid des Sozialversicherungsträgers (PVA, SVS oder andere) erlassen und zugestellt wurde, beginnt eine 3-monatige Frist ab dem Datum der Zustellung zu laufen.
Sollte der Bescheid negativ ausfallen oder eine zu geringe Pflegegeldstufe ausweisen, so wird meine Kanzlei innerhalb der 3-monatigen Frist eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen. Es erfolgt dann eine neuerliche Begutachtung durch einen Sachverständigen und eine kurze Verhandlung.
Die Kosten belaufen sich auf EUR 700,00 exkl. USt in Wien bzw. EUR 800,00 exkl. USt in den übrigen Bundesländern. Diese Kosten werden meist von der Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) getragen. Eine Anfrage durch meine Kanzlei ist kostenlos möglich. Weiters bestehen diverse Unterstützungsmöglichkeiten, unter anderem durch die Österreichische Gesellschaft für ME/CFS bzw. den KOBV.
Telefon: +43 1 890 77 69
Fax: +43 1 890 77 69 99
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